Allgemeine Geschäftsbedingungen CrossFit Rodgau

Geltung der AGBs: Diese AGBs gelten für sämtliche Personen, die eine Mitgliedschaft abgeschlossen, eine Zehnerkarte erworben haben oder durch andere Aktionen zur Nutzung der CrossFit-Box Rodgau berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar!

Körperliche Anforderungen

Siehe Haftungsbindung und Verzichtserklärung auf separatem Schreiben, das jede Person erhält.

Nutzungsumfang

CrossFit Rodgau gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche auf der Homepage www.crossfit-rodgau.de bekannt gegeben sind, die Benutzung aller vereinbarten Leistungen. Die Box kann während der gesetzlichen Feiertage und nach Bekanntgabe geschlossen werden.

Gültigkeit der Anmeldung

Das Mitglied bestätigt eine Abschrift dieser Anmeldung erhalten zu haben. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit, jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingung hiervon unberührt. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt einschließlich der Hausordnung an.
Verlängerung und Kündigung

Programme oder 10er Karten, so wie Probetraining oder Wochenaufenthalte benötigen keiner mündlichen oder schriftlichen Kündigung. Der vereinbarte Zeitraum wird nicht automatisch verlängert.

Zahlungsweise (betrifft nur Mitgliedschaften)

Der Monatsbeitrag ist pünktlich zum 01. eines jeden Monats im Voraus zahlbar. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bank-Einzugsermächtigung abgebucht. Veränderungen der jeweiligen gesetzlichen MwSt. führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge. Der Beitrag ist auch dann bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zahlbar, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Mahngebühren in Höhe von 10,00€ vor. Gerät das Mitglied mit den vereinbarten Zahlungen mehr als vier Wochen in Verzug, so werden die Monatsbeiträge für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft sofort zur Zahlung fällig.
Anschriftenänderungen und Änderung der Bankverbindung sind sofort mitzuteilen.


Preisanpassung (betrifft nur Mitgliedschaften)

CrossFit Rodgau kann den Monatsbeitrag ab dem 2. Mitgliedsjahr um bis zu 5% erhöhen um steigende Kosten ausgleichen zu können. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Die Erhöhung wird schriftlich mindestens 2 Monate vorher angekündigt.

Krankheit/Ausfallzeiten

Bei Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, z.B. Krankheit, Schwangerschaft, berufliche Veränderung u.s.w., entbinden nicht von der Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Einberufung zum Wehrdienst und in Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen mit CrossFit Rodgau für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um den entsprechenden Zeitraum.

Geltung Hausordnung

Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen der Trainer folge zu leisten. Für mitgebrachte Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.

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